Ruder- und Hausordnung
Die Ruder- und Hausordnung zum Ausdrucken findet Ihr hier zum Download als PDF:
- Offizieller Ruderbetrieb in den Sommermonaten lt. gültigem Trainingsplan - vom Anrudern bis zum Abrudern.
- Einteilung der Mannschaften, Benutzung der Boote: Die Einteilung der Mannschaften wird von dem/r Ruderwart/in vorgenommen. Dabei ist weit- gehend fest verabredeten Mannschaften Rechnung zu tragen. Jedoch hat auch jede/r einzeln erscheinende Ruderer/in das Recht auf einen Bootsplatz, und die festen Mannschaften müssen auf diese/n Ruderkameraden/in Rücksicht nehmen. Es sollen daher zunächst Vierermann- schaften gebildet und erst später Dreier, Zweier und Einer besetzt werden. Vor Antritt der Fahrt ist diese vom Steuermann/frau ins Fahrtenbuch einzutragen, so daß nach der Fahrt nur noch die geruderte Zeit sowie die Kilometerleistung nachzutragen sind. Die Rennboote dürfen nur mit Genehmigung gefahren werden. Vor Sonnenuntergang hat jedes Boot wieder im Haus zu sein. Im Regelfall ist die Ruderzeit um 20.00 h beendet. Rudern bei Dunkelheit ist nur nach vorheriger Genehmigung des Vorstandes in gesteuerten Booten mit vorschriftsmäßiger Beleuchtung unter einem erfahrenen Obmann gestattet. Da unser Steg nicht sehr groß ist, muß er von allen Booten schnellstens geräumt werden, sowohl bei der Abfahrt als auch bei der Ankunft.
- Das Bootsmaterial ist schonend zu behandeln. Insbesondere sind sämtliche Boote und Skulls/ Riemen nach Benutzung zu säubern. Ein Schlauch erleichtert die Arbeit. Jede/r Ruderer/in muß nach dem Rudern noch soviel Zeit einkalkulieren, um sich an dieser Arbeit zu beteiligen. Sämt- liches Material, wie die Boote, Steuer und Skulls/Riemen sind an die vorgeschriebenen Plätze zu legen bzw. zu hängen. Am Bootsmaterial dürfen keine eigenmächtigen Veränderungen, insbesondere Auslegerverstellungen vorgenommen werden. Es dürfen nur die zu den ein- zelnen Boote gehörenden Skulls/Riemen benutzt werden. Diese sind bezeichnet. Schäden an Booten, Skulls und Riemen sind im Fahrten- und Reparaturbuch einzutragen. Bei Eisgang ist jeglicher Ruderbetrieb untersagt.
- Ruderkleidung Es ist nur die vorgeschriebene einheitliche Ruderkleidung zu tragen, d.h. schwarze Ruderhose, RCD-Ruderhemd. RCD-T-Shirt, grüner Pullover. Die Ruderkleidung ist über den Club zu beziehen.
- Wanderfahrten Alle Wanderfahrten müssen dem/r Wanderruderwart/in rechtzeitig gemeldet werden, die/der auch für die Einsetzung der verantwortlichen Fahrtenleiter/innen zuständig ist. Jede Wander- fahrt, auch wenn sie auf nichthamburgischen Gewässern und in nicht clubeigenen Booten stattfindet, muß vor Antritt der Fahrt von dem/r Fahrtenleiter/in oder dem/r Einzelruderer/in in unser Fahrtenbuch eingetragen werden. Dieses ist aus versicherungstechnischen Gründen notwendig!
Jugendliche müssen grundsätzlich die schriftliche Einwilligung der Eltern beibringen und diese dem/r Fahrtenleiter/in aushändigen. - Steuermannslehrgang Jedes Jahr wird ein Steuermannslehrgang im Club durchgeführt. Die Teilnehmer an diesen Lehrgängen sind berechtigt, an Wanderfahrten des Clubs teilzuneh- men. Für jedes Boot wird ein erfahrener Obmann eingesetzt, der die Verantwortung für Mannschaft und Boot trägt. Seinen Befehlen ist Folge zu leisten. Der Obmann trägt auch die Verantwortung, wenn er nicht selbst am Steuer sitzt, sondern einen anderen steuerberechtigten (oder auch ausnahmsweise nicht steuerberechtigten) einsetzt.
- Sauberhaltung des Hauses Wie allgemein bekannt ist, wird das Haus wöchentlich von einem Raumpfleger gereinigt. Zwischendurch hat jedoch jedes Mitglied das Recht und die Pflicht das Bootshaus so zu halten, als wenn es die eigene Wohnung ist, d.h. a) auf Anweisung der Ruderwarte/innen müssen sämtliche Räume nach und die Bootshallen gefegt werden, b) in den Umkleideräumen darf nichts liegengelassen werden, c) Duschräume und Waschbecken sind von jedem/r Ruderer/in nach Benutzung zu säubern, d) die Küche muß im ordentlichen Zustand hinterlassen werden, insbesondere ist alles Geschirr abzuwaschen, e) im Kühlschrank aufbewahrte Lebensmittel und Getränke ohne Namensschild werden vom Vorstand vernichtet, f) es dürfen keine Abfälle in die Toiletten geworfen werden!!! g) die Papierkörbe und Abfalleimer müssen regelmäßig entleert werden.
- Im übrigen haben insbesondere die Ruderwarte/innen, aber auch alle anderen Mitglieder auf folgendes zu achten: a) die Haustür muß von allen Ankommenden fest geschlossen werden, so daß sie von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden kann, b) beim Verlassen des Bootshauses - darf auf dem Steg nichts liegengelassen werden, - sind die Bootshallenrolltore (bis zum Anschlag) zu schließen, - ist die Terrassentür vom Aufenthaltsraum zu schließen, - ist sämtliches Licht zu löschen (leicht vergessen wird das Licht zur Wasserseite, sowie das Licht im Heizungs- und in den Duschräumen), - sind sämtliche Fenster und die Clubraumtüren zu schließen die Bootshallentüren und das Haus sind ordnungsgemäß abzuschließen.
- Getränke können gegen Barzahlung bei dem/r Ruderwart/in oder Vorstandsmitgliedern bezogen werden.
- Neue Mitglieder können an den Ausbildungstagen jederzeit mitgebracht werden. Sie sind zunächst dem/r Ruderwart/in oder einem Vorstandsmitglied vorzustellen, das die ersten Formalitäten erledigt. Die Abgabe des Aufnahmeantrages hat spätestens am dritten Ruderübungsabend zu erfolgen. Der Vorstand beschließt die Aufnahme.
- Clubdienst Jedes Mitglied ist verpflichtet ab der zweiten Rudersaison fünf Stunden im Jahr Clubdienst zu leisten (Boote/Haus/Kochen/Garten). Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Für jede nicht geleistete Clubdienststunde sind z.Zt. € 10,-- zu entrichten. Clubdienststunden sollen im laufenden Kalenderjahr abgeleistet werden, Übertragung ins nächste Jahr ist nur nach Absprache mit der/m Kassenwart/in möglich.
Hamburg, 29. März 2005 RUDER-CLUB "DRESDENIA" eV.
Brigitte Halenza/Sven Warmke
